Antrag zum Bebauungsplan Molkerei Scheitz
Antrag zur nächsten Gemeinderatssitzung
Festlegung eines Zeitfensters durch den Gemeinderat für die Fertigstellung und Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Sondergebiet Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling" mit dem Ziel, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan fortzuschreiben und in Teilbereichen zu ersetzen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bebauungsplan Nr. 22 soll noch in dieser Legislaturperiode fertiggestellt und in Kraft gesetzt werden.
Begründung:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit seinem Durchführungsvertrag der Andechser Molkerei Scheitz GmbH i. d. F. vom 04.04.2000 und der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 22 "Sondergebiet Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling" haben mit unter das Ziel den notwendigen Immissionsschutz für die Anlieger sicherzustellen. Die Anlieger warten seit dem Einleitungsbeschluss für den VEP am 25.03.1998, auf die Umsetzung des ersehnten Lärmschutzes.
Voraussetzung für die Herstellung des erforderlichen Immissionsschutzes in Form einer Lärmschutzwand ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Peter Eberl
Karl Strauß
Andreas Schöpf
Gregor Mauerer