Anfrage zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen von Kathrin Sonnenholzner im Landtag
Die Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und FDP sieht vor, Satz 2 in Ziel V1.6.5 Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Öffnung für den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:
1. Welche Auswirkungen hat diese Streichung auf das laufende
Genehmigungsverfahren?
2. Beabsichtigt die Staatsregierung auf die Aufhebung des bereits erteilten
Genehmigungsbescheids hinzuwirken?
3. Rechnet die Staatsregierung im Falle der Aufhebung des Genehmigungsbescheids der Regierung von Oberbayern mit Schadensersatzforderungen und wenn ja in welcher Höhe?
4. Was hat die Staatsregierung in der laufenden Legislaturperiode bisher konkret unternommen,um diese Streichung zu realisieren?