Klagen gegen erweiterten Flugbetrieb in Oberpfaffenhofen abgewiesen
Nach der bisherigen Verhandlungsführung war das Urteil zu erwarten. Der SPD Kreisverband Starnberg ist enttäuscht, dass das Gericht den Behauptungen des Beklagten zur Lärmentwicklung nahezu ungeprüft gefolgt ist und dem Trinkwasserschutz für Zehntausende keine große Bedeutung beimisst.
Wirtschaftliche Notwendigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit des EDMO-Konzepts sind nicht ansatzweise geprüft worden.
Die Nachbesserungen durch das Luftamt Süd hinsichtlich der Beschränkung des Hubschrauberflugverkehrs am Wochenende und der Kontingentierung auf 80 Flugbewegungen zwischen 19 und 22 Uhr bedeuten bestenfalls einen Tropfen auf den heißen Stein, sind aber nicht als Erfolg zu werten.
Wir empfehlen dringend, weitere Rechtsmittel zu prüfen.