Sonderflughafen
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Landtagsabgeordnete Kathrin Sonnenholzner und der Vorsitzende der Starnberger SPD-Kreistagsfraktion, Dr. Manfred Miosga begrüßen die späte Erkenntnis der Bayerischen Staatsregierung, die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) so zu konkretisieren, dass "eine Öffnung für den Geschäftsreiseflugverkehr nicht in Betracht kommt." "Hätte die Staatsregierung vor drei Jahren auf die SPD gehört, wäre diese Formulierung bereits im jetzigen LEP festgeschrieben. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte auf der Basis des dann geänderten Entwurfs entscheiden können und nicht auf der Rechtsgrundlage zum Zeitpunkt der Antragsstellung der EDMO", so Sonnenholzner.
Nach der bisherigen Verhandlungsführung war das Urteil zu erwarten. Der SPD Kreisverband Starnberg ist enttäuscht, dass das Gericht den Behauptungen des Beklagten zur Lärmentwicklung nahezu ungeprüft gefolgt ist und dem Trinkwasserschutz für Zehntausende keine große Bedeutung beimisst.
Der SPD-Kreisverband Starnberg begrüßt die jüngste Entscheidung des bayerischen Ministerrates zur Änderung des LEP als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Damit werden endlich langjährige Positionen der SPD, Oberpfaffenhofen als Sonder- und Forschungsflughafen zu sichern, übernommen.
Bericht des Treffens der Bürgerinitiativen-Vorsitzenden mit Ministerpräsident Seehofer am 22.06.09:
Ergebnis der Besprechung: am 8.7.2009 soll eine Änderung des LEP im Ministerrat verabschiedet werden, die wesentliche unserer Positionen übernimmt. Insbesondere soll der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen als Werks- und Forschungsflughafen festgeschrieben werden, während der Erweiterung auf Geschäftsreiseflugverkehr eine Absage erteilt wird.
Ein Antrag der SPD-Fraktion im Andechser Gemeinderat, der sich gegen die von der Staatsregierung beschlossene Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms hinsichtlich des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen wendet, wurde auf der Sitzung am 3. März 2009 einstimmig angenommen.
Die Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und FDP sieht vor, Satz 2 in Ziel V1.6.5 Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Öffnung für den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:
1. Welche Auswirkungen hat diese Streichung auf das laufende
Genehmigungsverfahren?
2. Beabsichtigt die Staatsregierung auf die Aufhebung des bereits erteilten
Genehmigungsbescheids hinzuwirken?
3. Rechnet die Staatsregierung im Falle der Aufhebung des Genehmigungsbescheids der Regierung von Oberbayern mit Schadensersatzforderungen und wenn ja in welcher Höhe?
4. Was hat die Staatsregierung in der laufenden Legislaturperiode bisher konkret unternommen,um diese Streichung zu realisieren?
Mehr als 1000 Menschen folgten dem Aufruf, gegen die Pläne eines Regionalflughafens in Oberpfaffenhofen zu demonstrieren. Die Kreis-SPD als Mitveranstalter bedankt sich für die zahlreiche Unterstützung.
In der Antwort auf eine mündliche Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Kathrin Sonnenholzner über die mögliche Höhe der Flugbewegungen im Falle einer Öffnung für Geschäftsflieger, ließ Huber lediglich wissen, dass "Aussagen derzeit nicht möglich" sind.