Zentraler Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2010 war mal wieder der Bebauungsplan der Molkerei Scheitz. Nachdem in der Sondersitzung im März (siehe hier) eine Mehrheit für das Verwaltungsgebäude im Hundertwasserstil mit 20-Meter Turm gestimmt hat, ging es nun um einige Veränderungen, hauptsächlich im Betriebsgelände, die in erster Linie den Betriebsauflauf betrafen.

Für etwas Nervosität sorgten zunächst die überschaubaren Reihen der Gemeinderäte. Zum offiziellen Sitzungsbeginn waren 9 von 17 Räten anwesend. Da für den ersten Tagesordnungspunkt “Bebauungsplan Scheitz” jedoch der 2. Bürgermeister Scheitz auszuschließen war, hätte dieser Punkt mangels Beschlussfähigkeit nicht verhandelt werden können. Das änderte sich erst einige Minuten nach 19 Uhr.

Die Planer der Molkerei stellten den gesamten Bebauungsplan nochmals vor. Schwerpunkt waren dabei die Veränderungen, die seit der Sitzung im März eingearbeitet worden sind. Diese Änderungen sind insgesamt positiv zu sehen, insbesondere die Schaffung einer betriebsinternen Umfahrung anstelle einer Wendehammerlösung ist positiv zu bewerten. Damit wird der bisherigen Kritik zumindest an der Stelle Rechnung getragen. Auch die Erhöhung der Stellplatzanzahl und die Neuverteilung auf dem Betriebsgelände ist als vorteilhaft einzuschätzen. Dem Antrag auf Änderung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes in diesen Punkte konnte ich daher überzeugt zustimmen.

Erstmals wurde von den Planern das inzwischen erstellte Verkehrsgutachten vorgestellt. Eine Würdigung dieses Gutachtens war im Rahmen der Sitzung letztlich nicht möglich. Das wird im Laufe des weitern Verfahrens noch stattfinden müssen.

Dem Billigungsbeschluss, der letztlich des gesamten Bebauungsplan – inklusive der im März umstrittenen Planung für das Verwaltungsgebäude beinhaltete – habe ich nicht zugestimmt. Diese Entscheidung ergab sich zwangsläufig aus den Beschlüssen vom März, bei denen ich mich gegen eine Höhenfestlegung für den Turm auf 20 Meter festgelegt hatte.

Nun sind die Betroffenen und die Fachbehörden an der Reihe, sich mit dem Bebauungsplan und den Auswirkungen zu beschäftigen.

Die übrigen auf der Sitzung behandelten Bauleitverfahren sind dagegen nicht weiter erwähnenswert. Es handelte sich durchgehend um Verfahren, bei denen marginale und fast ausschließlich formale Einwendungen zu schon beschlossenen Änderungen abgewogen werden mussten.

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