Die Andechser Gemeinderatssitzung vom 12.04.2011 war von zwei großen Themen dominiert: Änderung des Bebauungsplan Molkerei Scheitz und Aufstellung eines Bebauungsplans westlich der Gartenstraße. Auf diese beiden Punkte möchte ich meinen Bericht auch beschränken:

In der Dezembersitzung (siehe hier) wurden mehr als 140 Seiten  Einwendungen gegen den Bebauungsplan Nr. 22 “Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz” im Hauruckverfahren abgewogen. Knapp vier Monate später wurde dem Gemeinderat nun vom inzwischen einbezogenen Rechtsanwalt der Molkerei ein komplett neu formulierter Planentwurf vorgestellt. Auch wenn die bisherigen Festsetzungen und Beschlüsse in den neu formulierten Entwurf eingearbeitet worden sind, ist das ganze Verfahren damit ein gutes Stück weit wieder auf Anfang gesetzt.

Sei es, wie es sei: Aufgabe des Gemeinderates war es nun erneut, die im Bebauungsplanentwurf enthaltenen Regelungen darauf hin zu prüfen, ob sie mit den gemeindlichen Belangen in Einklang stehen. Dabei konnten einige Regelungen genauer gefasst und “Arbeitsaufträge” zur Einarbeitung gegeben werden. Das für mich zentrale Problem des vorgestellten Entwurfs war, dass entgegen den bisherigen Planungen auf die dezidierte Festsetzung von Parkplätzen (Anzahl und Anordnung) verzichtet worden ist und nur noch “weiße Flächen” ausgewiesen werden, in denen u.a. die Parkflächen anzuordnen sind. Dem konnte ich nicht folgen und habe darauf bestanden, dass – vor allem auch im Hinblick auf das erforderliche Verkehrskonzept – genaue Aussagen zu Anzahl und Situierung der Stellplätze eingearbeitet werden. Gerade die Abwicklung des Besucherverskehrs für das touristische Ziel “Hundertwasserhaus” war bisher das mit umstrittenste Thema des Bebauungsplans. Die teilweise hart umkämpften Lösungen hierzu können nicht einfach aus dem Bebauungsplan herausfallen. Die Planer wollen dem nun Rechnung tragen und zur nächsten Gemeinderatssitzung im Mai entsprechende Überarbeitungen des Plans vorlegen. Bis dahin soll dann auch das geforderte Verkehrskonzept vorliegen.

Der von den Planern gewünschte “Richtungsbeschluss”, d.h. die Erklärung des Gemeinderats, auf Basis der vorgestellten Änderungen weiter zu arbeiten, wurde vom Gemeinderat verweigert. Eine Entscheidung über die geänderte Fassung des Bebauungsplans ist erst möglich, wenn die Fragen und Unklarheiten beantwortet und die diskutierten Überarbeitungen im Planentwurf enthalten sind.

Das zweite “heiße” Thema des Abends betraf einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans “westlich der Gartenstraße”. Dabei handelt es sich um ein Areal für das schon lange Bebauungswünsche bestehen, die aber bisher immer mit Verweis auf die ungesicherte Entwässerung und die Lage im Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser abgelehnt wurden. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche dementsprechend als Außenbereich ausgewiesen.

Die Eigentümer haben ein Planungsbüro mit der Klärung der Entwässerungsfrage beauftragt. Das Ergebnis dieser Untersuchung war letzte Woche Gegenstand einer Ortsbesichtigung und Grundlage des (erneuten) Antrags auf Aufstellung eines Bebauungsplans.

Die Gutachter sind zum Ergebnis gekommen, dass das “normale” Oberflächenwasser durch geeignete Rückhaltemaßnahmen gedrosselt in den Kienbach abfließen kann und die Hochwassersituation durch Baumaßnahmen in den Griff zu bekommen ist, ohne dass die “Unterlieger” benachteiligt werden. Ein Gemeinderatskollege wurde durch die beschriebenen Baumaßnahmen (Wall, Abflussmulden etc.) angeregt, von der Planung einer “Hallig” zu sprechen.

Ich habe im Gemeinderat die Meinung vertreten, dass es nicht angeht, ein Baugebiet im Überschwemmungsgebiet zu planen. Die vom Gutachter festgestellten Daten enthalten keine Aussage zur Frage, welche Auswirkungen das durch das Baugebiet verdrängte Hochwasser auf den Kienbach haben. Eine Gemeinde, die sich entschlossen hat, ein Hochwasserschutzkonzept zu erstellen und bereit ist, erhebliche Beträge in Hochwasserschutzmaßnahmen zu investieren, kann nicht gleichzeitig die Hochwassersituation verschlechtern, indem Baugebiete in “nassen” Bereichen genehmigt werden.

Nach kontroverser Diskussion lehnte der Gemeinderat den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans mit 4:7 Stimmen ab.

0 Kommentare

Trackbacks & Pingbacks

  1. […] Beim letzten Mal wurde der Antrag auf eine “Hallig” in Erling mit großer Mehrheit abgelehnt (Klare Mehrheit gegen Andechser Hallig). Nun wurde eine deutlich abgespeckte Planung vorgelegt, die insbesondere nur noch eine […]

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert